Ein Dauerbrenner in der Unternehmens- und Beratungspraxis: Die Anhang-Angabe bzw. Erläuterungspflicht gem. § 225 UGB bei bilanziell bzw. buchmäßig negativem Eigenkapital.
Es ist Aufgabe des Sachverständigen, aufgrund der einschlägigen Fachkenntnisse jene Methode auszuwählen, die sich zur Klärung der nach dem Gerichtsauftrag jeweils maßgebenden strittigen Tatfragen am ...
Die für die Praxis wichtige Frage, welche natürliche Person wegen „unvertretbarer Berichte von Prüfern bestimmter Verbände“ nach § 163b StGB strafbar sein kann, ist nach ...