Wirtschaftsprüfung

Häufige Fragen über Abschluss- und Wirtschaftsprüfung

Abschluss bzw. Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung umfasst die Prüfung der Finanzberichterstattung (Einzel-, und Konzernabschluss) von Unternehmen bzw. Gesellschaften nach den jeweils geltenden (inter-) nationalen Rechnungslegungsstandards (UGB, IFRS). Sie kann gesetzlich vorgeschrieben sein (z.B. §§ 268 ff UGB, §§ 20 ff PSG) oder freiwillig, auf Wunsch der Gesellschafter, der Gläubigerbanken oder von möglichen Investoren erfolgen.

Wir haben in den letzten 25 Jahren umfangreiche Erfahrung in der gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereinen, Institutionen und Non Profit Organisationen in den unterschiedlichsten Branchen bzw. mit den unterschiedlichsten Vermögens- bzw. Zweckwidmungen gesammelt.

Wir haben in mehr als 20 Jahren viel Erfahrung in der gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfung von (mittel-) großen Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen und non-profit Organisationen in den unterschiedlichsten Branchen bzw. mit den unterschiedlichsten Vermögens- bzw. Zweckwidmungen gesammelt.

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenommen kleine Gesellschaften im Sinne des § 221 Abs 1 UGB ohne verpflichtenden Aufsichtsrat), Aktiengesellschaften, Privatstiftungen und große Vereine gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Unternehmensrecht bzw. Spezialgesetze die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsehen. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.

Seit 1.1.2011 dürfen nur mehr besonders zertifizierte und bescheinigte Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durchführen. In diesem Zusammenhang verfügt unser Prüfungsbetrieb über die erforderliche Bescheinigung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) und ist in das öffentliche Register eingetragen (https://www.apab.gv.at/register).

Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfung muss unter Einhaltung aller Regulatorien, Formalbestimmungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, soll aus unserem Verständnis heraus aber für das Prüfobjekt bzw. die Verantwortlichen einen über das Prüfungsurteil hinausgehenden Nutzen bringen.

Wir wollen nicht nur die Bilanzposten und Zahlen der Ergebnisrechnung nachvollziehen und die Planungsannahme „plausibilisieren“. Bei unseren in der Regel mehrperiodischen Prüfungsaufträgen lernen wir Unternehmen bzw. Einheiten und ihre Tätigkeit wirklich kennen und verstehen und können so die wirtschaftliche Entwicklung und die „going concern – Prämisse“ aus unserer Erfahrung und vielfältigen Expertise (auch aus forensischer Sicht als Gutachter) umfassend beurteilen.

Wir wollen nicht nur „Häckchen“ (oder österreichisch: Hakerl) setzen! Das Prüfungsurteil bzw. die diesem vorangehenden Gespräche mit Geschäfts- und Bereichsleitern sowie den Verantwortlichen im Rechnungs- und Finanzwesen sollen unser dadurch gewonnenes Verständnis vom Unternehmen und der ausgeübten Tätigkeit vermitteln und durch eine objektive Außensicht auf bestehende Strukturen einen Mehrwert für zukünftige Planung und Steuerung des Unternehmens bieten.

Aufgrund unserer flexiblen Mitarbeiter- und Partner-Struktur können wir auch größere Einzel- bzw. Konzernabschlussprüfungen sowie anlassbezogene Gebarungs- bzw. Sonderprüfungen (z.B. nach § 130 AktG) in einem überschaubaren Zeitrahmen frist- und plangetreu durchführen und darüber berichten. Durch die jahrzehntelange Erfahrung unserer verantwortlichen Prüfungspartner wird es kaum eine Branche bzw. eine Fragestellung geben, wo wir noch keine Expertise haben…

  • Prüfungen iZm Umgründungen, insbesondere bei Spaltungen, Verschmelzungen und der Restvermögensprüfung,
  • Rechenschafts-, Wirtschaftlichkeits- und Gebarungsprüfung,
  • Fortbestandsprognosen, Überschuldung,
  • forensische Prüfungen, Fraud-Prüfungen
  • Due Dilligence-Prüfungen
  • Spendengütesiegel,
  • Prüfung auf Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
  • Interne Revision,
  • sonstige Prüfungs- und Zusicherungsleistungen etc.).

„Man fällt nicht über seine Fehler. Man fällt immer über seine Feinde, die diese Fehler ausnutzen.“

- Kurt Tucholsky