„Man fällt nicht über seine Fehler. Man fällt immer über seine Feinde, die diese Fehler ausnutzen.“
KURT TUCHOLSKY
Wirtschaftsprüfung umfasst die Prüfung der Finanzberichterstattung (Einzel-, Konzernabschluss) von Unternehmen bzw. Gesellschaften nach den jeweils geltenden (inter-) nationalen Rechnungslegungsstandards (UGB, IFRS). Sie kann gesetzlich vorgeschrieben sein (z.B. §§ 268 ff UGB, §§ 20 ff PSG) oder freiwillig, auf Wunsch der Gesellschafter, der Gläubigerbanken oder von möglichen Investoren erfolgen.
Wir haben in mehr als 20 Jahren viel Erfahrung in der gesetzlichen und freiwilligen Abschlussprüfung von (mittel-) großen Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen und non-profit Organisationen in den unterschiedlichsten Branchen bzw. mit den unterschiedlichsten Vermögens- bzw. Zweckwidmungen gesammelt.
Warum ist die Wirtschaftsprüfung nicht nur eine lästige Pflicht, sondern ein wichtiges Instrument der Unternehmenssteuerung?
Wirtschafts- bzw. Abschlussprüfung muss unter Einhaltung aller Regulatorien, Formalbestimmungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden, soll aus unserem Verständnis heraus aber für das Prüfobjekt bzw. die Verantwortlichen einen über das Prüfungsurteil hinausgehenden Nutzen bringen.
Wir wollen nicht nur die Bilanzposten und Zahlen der Ergebnisrechnung nachvollziehen und die Planungsannahme „plausibilisieren“. Bei unseren in der Regel mehrperiodischen Prüfungsaufträgen lernen wir Unternehmen bzw. Einheiten und ihre Tätigkeit wirklich kennen und verstehen und können so die wirtschaftliche Entwicklung und die „going concern – Prämisse“ aus unserer Erfahrung und vielfältigen Expertise (auch aus forensischer Sicht als Gutachter) umfassend beurteilen.
Wirtschaftsprüfung ist so viel mehr als „Abhaken“ von Ziffern
Wir wollen nicht nur „Häckchen“ (oder österreichisch: Hakerl) setzen! Das Prüfungsurteil bzw. die diesem vorangehenden Gespräche mit Geschäfts- und Bereichsleitern sowie den Verantwortlichen im Rechnungs- und Finanzwesen sollen unser dadurch gewonnenes Verständnis vom Unternehmen und der ausgeübten Tätigkeit vermitteln und durch eine objektive Außensicht auf bestehende Strukturen einen Mehrwert für zukünftige Planung und Steuerung des Unternehmens bieten.
Aufgrund unserer flexiblen Mitarbeiter- und Partner-Struktur können wir auch größere Einzel- bzw. Konzernabschlussprüfungen sowie anlassbezogene Gebarungs- bzw. Sonderprüfungen (z.B. nach § 130 AktG) in einem überschaubaren Zeitrahmen frist- und plangetreu durchführen und darüber berichten. Durch die jahrzehntelange Erfahrung unserer verantwortlichen Prüfungspartner wird es kaum eine Branche bzw. eine Fragestellung geben, wo wir noch keine Expertise haben…
Testen sie uns, reden wir darüber….